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Der Ökofonds stellt für verschiedene Maßnahmen mit Umweltwirkung nicht rückzahlbare Finanzmittel und günstige Darlehen zur Verfügung.

Wir bieten Ihnen Hilfe an. Mit dem Kauf und der Installation einer Wärmepumpe erhalten Sie nicht rückzahlbare finanzielle Mittel.
Füllen Sie das untenstehende Formular aus und senden Sie eine Anfrage zur Wärmepumpeninstallation!
Wussten Sie?
Subvention für die Erstinstallation Heizungsanlage oder, wenn die Wärmepumpe die alte Heizungsanlage nicht ersetzt, ist die gleiche wie im Vorjahr und beträgt bis zu 20 % der anerkannten Investitionskosten, jedoch nicht mehr
wie:
– 2.500 Euro für eine Wasser/Wasser- oder Sole (z. B. Erdreich)/Wasser-Wärmepumpe;
– 1.000 Euro für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe,
Subvention beim Ersetzen alte Heizungsanlagen durch eine neue Wärmepumpe in kommunalen Gebieten, wo haben akzeptiert Der Luftqualitätsplanbeschluss beläuft sich auf bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten, jedoch nicht mehr
wie:
– 5.000 Euro für eine Wasser/Wasser- oder Sole (z. B. Erdreich)/Wasser-Wärmepumpe;
– 3.200 Euro für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe,
Subvention beim Ersetzen alte Heizungsanlagen durch eine neue Wärmepumpe in kommunalen Gebieten, wo nicht akzeptiert Der Luftqualitätsplanbeschluss beläuft sich auf bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten, jedoch nicht mehr
wie:
– 4.000 Euro für eine Wasser/Wasser- oder Sole (z. B. Erdreich)/Wasser-Wärmepumpe;
– 2.500 Euro für eine Luft/Wasser-Heizungswärmepumpe

Alle Formulare sind online. Diese müssen ausgedruckt, ausgefüllt und per Post an die Kasse geschickt werden. Bei der Online-Anmeldung sieht die Person, wann sie an der Reihe ist.
Die Antragstellung auf Förderung erfolgt erst nach Durchführung der Maßnahme und nicht vorher.
Es ist erforderlich, eine Rechnung über die Lieferung der Ausrüstung und die durchgeführte Installation mit einem Nachweis über die vollständige Bezahlung dieser Rechnung sowie weitere vorgeschriebene Unterlagen beizufügen. Die Bestimmungen bezüglich Eigentum und rechtlicher Errichtung der Anlage, in der die geförderten Geräte installiert werden, bleiben dieselben wie bei der vorherigen öffentlichen Ausschreibung.
Für eine vollständige Bewerbung ist es notwendig, der Bewerbung folgende Unterlagen beizufügen:
OBLIGATORISCHE ANHÄNGE:
–Kopie der Baugenehmigung für das Gebäude, in das die Investition getätigt wird, oder eine Kopie der Bescheinigung, dass das Gebäude über eine gesetzliche Nutzungsgenehmigung verfügt, wenn das Gebäude vor 1967 gebaut wurde und der Investor keine Baugenehmigung hat; Bei einer Investition in eine einzelne Wohnung in einem Drei- oder Mehrfamilienhaus braucht eine Kopie der Baugenehmigung nicht beigefügt zu werden.
Oder
Erklärung über die Rechtmäßigkeit und den Zweck des Gebäudes
-eine Kopie der entsprechenden Neubaugenehmigung oder sonstigen Genehmigung, wenn am Gebäude Bau- und Umbauarbeiten durchgeführt wurden
- Nachweis der Parzellierung, der den Zusammenhang zwischen dem/den in der Baugenehmigung angegebenen Grundstück/Grundstücken und der aktuellen Situation zeigt, wenn eine Diskrepanz zwischen dem/den in der Baugenehmigung angegebenen Grundstück/Grundstücken und der aktuellen tatsächlichen Situation besteht, die auf dem Raumportal der Geodätischen Verwaltung der Republik Slowenien erfasst ist;

ZUSÄTZLICHE OBLIGATORISCHE ANHÄNGE, MASSNAHME C – INSTALLATION EINER WÄRMEPUMPE ZUR ZENTRALHEIZUNG EINES WOHNGEBÄUDES
– Rechnung Auftragnehmer für die Anschaffung und Montage einer Heizungs-Wärmepumpe mit der dazugehörigen Anschlussinstallation, der ein Werk- und Geräteverzeichnis, Art sowie genaue Bauart und Hersteller der Wärmepumpe enthalten muss. Nachweis über die vollständige Bezahlung der Rechnung
– Foto des Zimmerswo die Wärmepumpe installiert ist, mit Kennzeichnung des Standortes der Wärmepumpe (bei einer Luft/Wasser-Wärmepumpe Fotos der Standorte, an denen die Außen- und Inneneinheit bzw. die Wärmepumpen-Steuereinheit installiert sind);
– Wassergenehmigung der Wasserdirektion der Republik Slowenien im Falle der Installation einer Wasser/Wasser-Heizungswärmepumpe, wenn der Antragsteller bereits über eine solche verfügt
Im Falle der Beantragung eines höheren nicht rückzahlbaren finanziellen Anreizes für den Austausch eines alten Heizgeräts durch eine neue Wärmepumpe;
Originalgetreue Fotos, auf denen die alte installierte Heizungsanlage deutlich zu erkennen ist (im Zustand vor dem Austausch), Fotos des Raumes nach Ausbau des Altgerätes und Fotos mit dem Neugerät (auf den Fotos müssen bei einer Split-Ausführung sowohl Außen- als auch Innengerät der Anlage zu sehen sein) bzw. der Steuereinheit der Wärmepumpe.
Bewerbungsformular und öffentliche Ausschreibung
Den Antragsvordruck (Wärmepumpe) mit allen dazugehörigen Unterlagen erhalten Sie hier:
Antragsformular
Öffentlicher Aufruf zur Finanzierung von Umweltinvestitionen 59OB17
https://www.ekosklad.si/razpisi/prikazi/tenderID=121
Liste der Wärmepumpen, die für eine Ökofonds-Förderung in Frage kommen
Weitere Informationen
Auf den Webseiten werden sämtliche Abläufe und Hinweise sowie Formulare ausführlich erläutert.
Damit Ihre Anträge schnellstmöglich bearbeitet werden können, bitten wir Sie, bei der Antragstellung und Durchführung der Maßnahme korrekt vorzugehen.
Das Klimazentrum Tratnjek kann Ihnen dabei helfen, so schnell wie möglich auf die Mittel des Ökofonds zuzugreifen.
Wer fristgerecht seine Bewerbung einreicht und die Ausschreibungsbedingungen erfüllt, kann mit Anreizen rechnen. Die Bewerbungen werden unabhängig vom Verwendungszweck in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Bürgerinnen und Bürger in Gebieten, in denen kurzfristig innerhalb von 5 Jahren der Ausbau des Gas- und/oder Fernwärmenetzes geplant ist, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Überprüfen Hier
Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen des Antrags!
Füllen Sie das untenstehende Formular aus und wir helfen Ihnen, eine wirtschaftliche, aber vor allem intelligente Lösung für die Beheizung Ihres Zuhauses zu finden.